Feststellanlagen

Löffler Sicherheitssysteme | Ihr Partner für Sicherheitssysteme und Automatiktüren in Leipzig

Mit Feststellanlagen können Brandschutztüren in Ihrem Gebäude barrierefrei genutzt werden. Wie ein Türfeststeller halten sie Türen offen. Im Notfall schließen die Brandschutztüren selbsttätig und sicher. Offengehalten werden die mit einem entsprechenden Türschließer ausgestatteten Brandschutztüren elektrisch. So lange bis sie entweder manuell oder (im Brandfall) durch das Auslösen des Rauchschalters geschlossen werden. Für den vorbeugenden Brandschutz bieten wir komplette Feststellanlagen führender Hersteller.

Feststellanlagen machen Brandschutztüren barrierefrei

Brand- und Rauchschutztüren müssen immer selbstschließend sein, damit sich im Ernstfall Feuer bzw. Rauch nicht ungehindert im Gebäude verteilen und Fluchtwege blockiert werden. Um im Brandfall eine Ausbreitung der tödlichen Rauchgase zu verhindern, ist das Abschotten immer noch die wirksamste Maßnahme.
Das heißt, in Gebäuden sollen feuerbeständige Wände und Türen die Ausbreitung von Feuer und Rauch möglichst lange verhindern. Dies können sie jedoch nur, wenn auch die sogenannten Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren) in den Brandabschnitten geschlossen sind.
Diese Türen sind aber oft schwer zu öffnen. Auch das Öffnen an sich wird vielfach als lästig und unpraktisch empfunden. Kinder und Menschen mit körperlichen Einschränkungen benötigen sogar manchmal fremde Hilfe. Für sie kann eine geschlossene Tür eine Barriere darstellen. Im Alltag ist es daher oft gewünscht, dass sie längere Zeit oder sogar dauernd offenstehen sollen.

Die einfachste Lösung ist hier die Verwendung einer Feststellanlage. Diese hält die Tür durch Haftmagneten oder in der Gleitschiene integrierte Feststeller offen. Im Brandfall wird die Türanlage dann automatisch geschlossen. Die elektrische Feststellung so einer Türanlage ist entsprechend DIN 14677-1 prüfpflichtig. Deshalb muss jährlich eine Wartung durchgeführt werden, zusätzlich ist eine monatliche (mindestens aber vierteljährliche) Funktionsprüfung erforderlich.

Feststellanlagen statt Keile

Sollte zum Beispiel ein Keil oder ein Haken eine Brandschutztür mechanisch offenhalten, ist dies aus Brandschutzsicht grob fahrlässig. Denn die Tür kann im Brandfall nicht selbsttätig schließen.
Sinnvoller und brandschutztechnisch unbedenklich sind hier unsere zugelassenen, elektrischen Feststellanlagen. Diese machen die Selbstschließung einer Brandschutztür „kontrolliert unwirksam“. Das bedeutet, sie halten Brandschutztüren barrierefrei offen, geben sie im Brandfall aber automatisch frei, so dass die Türschließer ihre Pflicht tun können.

Feststellanlagen sind komplexe technische Anlagen. Sie bestehen aus mindestens einem Brandmelder, einer Stromversorgung und einer Feststellvorrichtung. Feststellvorrichtungen sind oft elektromagnetische Systeme wie Haftmagnete, Magnetventile und Magnetkupplungen. Die Haftmagnete werden dabei an Wand, Boden oder Decke montiert. Die anderen Systeme sind bereits im Türschließer oder in der Gleitschiene integriert.

Alle Arten von Feststellungen werden im Alarmfall, durch Rauchschalter oder andere externe Ansteuerungen, spannungsfrei geschalten und die Tür schließt. Ist die Tür zweiflügelig, sorgt eine integrierte Schließfolgeregelung dafür, dass die beiden Flügel in korrekter Reihenfolge schließen. Somit ist das Schutzziel der Brandschutztür erreicht: Sie verhindert, dass sich Brand und Brandrauch ausbreitet.

Handauslösung jederzeit möglich

Falls die Tür nicht offenstehen soll, besteht die Möglichkeit die Feststellung von Hand zu lösen. Denn die allgemeine Bauartgenehmigung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) schreibt eine Auslösemöglichkeit per Hand vor. Dies kann durch Unterbrechertaster, die den Haltestrom abschalten, realisiert werden. Sie müssen rot sein und die Aufschrift „Tür schließen“ tragen. Außerdem müssen sie sich in unmittelbarer Nähe befinden und dürfen durch festgestellte Türen nicht verdeckt sein. Lässt sich die Feststellvorrichtung durch leichtes Ziehen am Türblatt lösen, kann auf den Unterbrechertaster verzichtet werden.

Übrigens: Sowohl Drehtürantriebe als auch Freilaufschließer, die ein nahezu widerstandsloses Begehen von Brandschutztüren ermöglichen, sind als Teil (Feststellvorrichtung) einer Feststellanlage zu betrachten und können je nach Produktvariante bereits die Komponenten einer Feststellanlage wie Energieversorgung, Auslösevorrichtung und Brandmelder enthalten.

Wir verwenden Feststellanlagen folgender Hersteller

Unser Service ist herstellerunabhängig

Wir bieten Ihnen für fast alle Hersteller von Feststellanlagen, unabhängig von Fabrikat und Alter, unseren Reparatur- und Wartungsservice an. Unser Serviceteam ist umfassend geschult und greift auf umfangreiche, jahrzehntelange Erfahrung zurück.

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